Die Behandlungszeit pro Termin beträgt ca. 55-60 Minuten.
Bei Babys und (Klein-)Kindern wird bei (Folge-)Terminen in der Regel weniger Zeit benötigt.
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Behandlungskosten für osteopathische Behandlungen.
Erfragen Sie diese individuellen Erstattungsmöglichkeiten bei Ihrer Krankenkasse.
Voraussetzungen zur Kostenübernahme können einerseits eine ärztliche Empfehlung/ ein Privatrezept sein; andererseits wird häufig ein(e) qualitätssichernd(e)
Ausbildung/ Studium des behandelnden Therapeuten gefordert: dies erfüllen wir mit unserem
5-jährigen Vollzeitstudium.
Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilprakter (GebüH).
Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten entsprechend des abgeschlossenen Tarifs.