Kosten und Kostenerstattung

Die Behandlungszeit pro Termin beträgt ca. 55 Minuten zu je 95,- €.
Bei Babys und (Klein-)Kindern wird bei Folgeterminen in der Regel weniger Zeit benötigt. Entsprechend reduzieren sich hierbei die Kosten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen anteilig die Behandlungskosten für osteopathische Behandlungen.

Erfragen Sie diese individuellen Erstattungsmöglichkeiten bei Ihrer Krankenkasse.
Voraussetzung zur Kostenübernahme können einerseits eine formlose ärztliche Empfehlung oder ein Privatrezept sein.

Andererseits wird häufig die Mitgliedschaft des ausführenden Therapeuten in einem entsprechenden osteopathischen Berufsverband verlangt: wir sind zertifizierte Mitglieder im Osteopathieverband BAO.

Privat- und Zusatzversicherung

Privat- und Zusatzversicherte erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilprakter (GebüH).

Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten entsprechend des abgeschlossenen Tarifs.